TierSucht e.V. darf Geldbußen annehmen

TierSucht e.V. wurde am 31.01.2023 in die Liste der gemeinnützigen Organisationen aufgenommen, die von Gerichten festgelegte Bußgelder aquirieren dürfen. Darüber freuen wir uns und hoffen, dass die Richterschaft auch an uns denkt.