Beitragsordnung des TierSucht e.V.

§1 Ermächtigungsgrundlage
Diese Beitragsordnung wird aufgrund der Regelungen in § 7 der Satzung des TierSucht e.V. in der Fassung vom 17.05.2022 erstellt.

§2 Beitragspflicht
TierSucht e.V. ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung des TierSucht e.V. am 17.05.2022 diese Beitragsordnung beschlossen und tritt damit in Kraft. Mitglieder, die nach Inkrafttreten der Beitragsordnung dem Verein beitreten, können die Beitragsordnung auf der Website des Vereins www.tiersucht.de einsehen. Sie ist damit auch für diese Mitglieder verbindlich.

§3 Fälligkeit des Beitrags
Die Beiträge werden jeweils am 15. Januar eines jeden Jahres erhoben. Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

§4 Beitragshöhe
Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung durch Beschluss bestimmt. Die Beitragssätze gelten jeweils ab dem Quartal, das auf die Mitgliederversammlung folgt, in der die Beiträge beschlossen wurden. Die jeweils gültigen Jahresbeiträge lauten wie folgt:

  • regulärer Beitrag: mindestens €100,-
  • reduzierter Beitrag: mindestens €50,-
  • Beitrag bei sozialer Härtelage: mindestens €25,-
  • Fördermitgliedschaft: mindestens €50,-

Ob ein Vereinsmitglied den regulären oder einen reduzierten Jahresbeitrag entrichtet, entscheidet das Vereinsmitglied nach Selbsteinschätzung der eigenen wirtschaftlichen Situation.
Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von mindestens 50% des Beitragssatzes.

§5 Zahlungsform
Mitglieder, die dem Verein kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erhalten eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt bezahlt werden muss. Bei verspäteter Beitragszahlung werden die üblichen Mahngebühren erhoben.

Mitglieder, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.

§6 Kontaktdaten
Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.

§7 Kündigung
Der Vereinsaustritt ist schriftlich bis zum 30.9. des Jahres zu dem gekündigt werden soll an den Vorstand einzureichen.

§8 Änderungen
Änderungen der Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§9 Datenverarbeitung
Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§10 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.06.2022 in Kraft.